Transparenz und Ehrlichkeit… Zum Zweck des Vermögensaufbaus sind Lebensversicherungsverträge nicht die erste Wahl und waren es nie gewesen! Lebensversicherungen sollten mit dem sog. Leib verbundene Risiken mit Hilfe eines großen Versichertenkollektivs absichern – also bspw. Absicherung gegen den Todesfall oder Berufsunfähigkeit. Alles andere wäre eigentlich Aufgabe von Banken und Vermögensverwaltern.
Wurden die Lebensversicherungen für Ansparzwecke eingesetzt, so lohnt sich eine kritische Überprüfung auf eine angemessene Beteiligung an Überschüssen oder des Auszahlungsbetrages. Sicherlich ist auch auch die wahre Kostenbelastung mit gezillmerten und verteilten Abschlusskosten oder allen Formen von laufenden Verwaltungskosten interessant. Oder der tatsächliche Verlauf der Fondsentwicklung. Und spätestens nach Offenlegung dieser bisher nicht kommunizierten Details des Vertrages lässt sich das Konstrukt reiflich in Frage stellen.
Sollte sich bei der Prüfung ein zusätzlicher Anspruch für den Versicherungsnehmer ergeben, beraten wir gerne zu den nächsten Schritten, diesen Anspruch geltend zu machen.
Ab hier übernehmen wir…
Für eine Prüfung benötigen wir:
- den Versicherungsschein,
- die aktuellste Standmitteilung bzw. das Abrechnungsschreiben,
- etwaige Nachträge bei Vertragsveränderungen (bspw. Beitragsdynamik).
Auf Grundlage unserer gerichtstauglichen Gutachten lässt sich der sog. vertragliche Anspruch bis hin zur Rückabwicklung des Vertrages unter Begleitung eines geeigneten Rechtsanwaltes geltend machen. Gerne unterstützen wir hier.
Ihr Bauchgefühl in Zahlen verwandeln?
Zögern Sie nicht, wir schaffen Klarheit!